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Unser Angebot kann von allen Kindern vor der Einschulung kostenfrei in Anspruch genommen werden (Frühförderung). Die Heilpädagogische Förderung wird über das Bundessozialhilfegesetz bzw. Kinder- und Jugendhilfegesetz finanziert. Sie ist keine Krankenkassenleistung. |
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Wir arbeiten mit dem Kind/Jugendlichen einzeln oder in der Kleingruppe (2-4 Kinder). Die Behandlung erfolgt in den Räumen unserer Heilpädagogischen Praxis, in Ausnahmefällen auch zu Hause in der Familie oder im Kindergarten. Bei einem unverbindlichen, kostenfreien Gespräch können Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen, sowie Informationen über die Finanzierung erhalten. |